Heiraten auf Mauritius

Eine Hochzeit im Herzen der Tropen an den Stränden des Indischen Ozeans...

Hören Sie die Romantik in der sanften Brandung der Wellen, genießen Sie die Athmosphäre der türkisblauen Lagunen und den Ausblick auf die unendliche Weite des Ozeans.... Augenblicke in denen Sie dem Paradis ganz nahe sind, die Ihnen unvergessliche Erinnerungen schenken, die Sie für immer in Ihrem Herzen tragen werden.

Wählen Sie aus unserem weiten Angebot an Orten für Ihre Trauung, die alle auf ihre Weise ganz besonders sind und diesen Tag zu einem wirklich unvergesslichen und einmaligen Erlebnis machen.

Eine Kopie folgender Dokumente sollte uns zwei Monate vor Ihrer Ankunft per E-mail oder Fax zugesandt werden:

  • Geburtsurkunden beider Partner
  • Die ersten drei Seiten des Reisepasses beider Partner
  • Scheidungsurkunde (im Falle einer vorhergehenden Scheidung)
  • Sterbeurkunde des ersten Ehepartners (falls einer der Partner verwitwet ist)
  • Heiratsurkunde der ersten Ehe, falls einer oder beide Partner geschieden oder verwittwet sind
  • Relevante Urkunden im Falle einer vorhergehenden Namensänderung
  • Angaben über den Beruf beider Partner
  • Aktuelle Adressangabe des Paares

Wichtige Anmerkung:
Ein verwittweter oder geschiedener Partner ist in Mauritius nicht autorisiert vor dem Ablauf einer Wartefrist von 300 Tagen wieder zu heiraten. Eine Heirat kann ermöglicht werden, wenn sich die Frau in Mauritius einem Schwangerschaftstest unterzieht. Die Eheschließung kann nur vollzogen werden, wenn dieser negativ ausfällt.

Hochzeitsformalitäten

Ein bis zwei Tage nach der Ankunft begeben Sie sich in Begleitung eines Representanten von Concorde in die Hauptstadt Port Louis, um dort die letzten Formalitäten zu klären:

  • Prüfung der Originaldokumente durch den Standesbeamten
  • Prüfung des Inhalts der eidesstattlichen Erklärung durch einen Anwalt
  • Ablegen einer eidesstattlichen Erklärung vor dem Supreme Court
  • Auf dem Weg zurück zum Hotel: standesamtliche Trauung

Wichtige Anmerkung:
Heiratspläne für französische Staatsbürger:

Damit die Eheschließung in Frankreich als rechtskräftig anerkannt wird, müssen alle Unterlagen mindestens zehn Wochen vor der Zeremonie in Mauritius bei der französischen Botschaft in Mauritius eingereicht werden. Auf Ihren Wunsch übernimmt Concorde alle Formalitäten und kümmert sich um den Kontakt zur Botschaft.

Gütertrennung

Die zukünftigen Eheleute haben vor der Eheschließung die Wahl aus drei Möglichkeiten des Ehevertrags:

1. Gütergemeinschaft
2. Gütertrennung
3. Ein durch einen Notar bestätigter Vertrag , der auf dem gegenseitigen Einverständnis beider Partner beruht*

*Anmerkung: Das Original des Ehevertrages muss dem zuständigen Standesbeamten vorgelegt werden, da ein entsprechender Vermerk diesbezüglich in der Heiratsurkunde eingetragen wird.

Für weitere informationen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung Schreiben Sie uns.














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